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AGB



AGB zur Teilnahme am DeJure Suchdienst

I. Vertragsgegenstand

  1. Eintragung von Rechts- und Patentanwälten, Sachverständigen aller Fachrichtungen, Notaren, Wirtschafts- und vereidigten Buchprüfern, Mediatoren und Steuer-, Renten- und Unternehmensberatern (im folgenden: Teilnehmer) in die Datenbank des DEJURE Suchdienstes der DEJURE Marketing Services (im folgenden: DEJURE) in dem von DEJURE angenommenen Umfang.
  2. Sofern vom Teilnehmer beantragt erfolgt eine Verknüpfung von der DEJURE Homepage zur Homepage der Teilnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Gestaltung der Verlinkung bleibt DEJURE vorbehalten.
  3. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag durch den Teilnehmer, wobei der Teilnehmer 4 Wochen an den Antrag gebunden ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Antrags durch schriftliche Bestätigung von DEJURE oder durch Ausführung der beantragten Leistungen von DEJURE. DEJURE ist hierbei berechtigt, den Antrag auch mit einer reduzierten Anzahl der gewünschten Fachgebietsnennungen auszuführen und anzunehmen, ohne dass das den Antrag im übrigen berührt.
  4. Bei Personengesellschaften erfolgt der Ein- und Austritt nur einheitlich in der Gesamtheit der Gesellschafter. Die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner. DEJURE kann Ausnahmen zulassen

II. Rechte von DeJure

  1. Bei evtl. beanstandeten Gebietsschutzverletzungen ist DEJURE zur Löschung eines Teilnehmers mit dem betreffenden Rechts-/Sachgebiet aus der Datenbank bei gleichzeitigem Erlass der dafür erhobenen Entgeltes berechtigt, ohne dass das den Vertrag im übrigen berührt. Für eine evtl. Löschung sind die Kriterien von DEJURE maßgeblich, die der Teilnehmer auch für diesen Vertrag als verbindlich anerkennt.
  2. DEJURE ist nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von einem Monat berechtigt, die URL-Adresse zu ändern unter welchen sein Suchdienst im Internet gefunden wird sofern die übrigen Leistungen erhalten bleiben.
  3. DEJURE ist zur fristlosen Kündigung bei unzutreffenden Angaben über die Berufszulassung oder deren Bezeichnung berechtigt. Entsprechendes gilt bei falschen Angaben in Bezug auf die Qualifikationen, ohne dass dies das zu leistende Entgelt berührt.
  4. DEJURE behält sich vor, weitere Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung (Telefon, Internet u.a.) anzubieten; diese Dienstleistungen können sowohl allein oder in Form einer Beteiligung an anderen Unternehmen oder in Form einer Kooperation mit anderen Unternehmen angeboten werden, auch wenn sich eine Überschneidung oder ein Wettbewerb mit dem DEJURE Suchdienst ergibt.
  5. DEJURE kann die Teilnahmebedingungen am DEJURE Suchdienst jederzeit in eigenem Ermessen ändern um etwa auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. DEJURE wird dabei stets bemüht sein die Belange der bestehenden Teilnehmer zu berücksichtigen. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen wird für bestehende Teilnehmer erst zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Teilnehmer folgt. Eine Änderung der Teilnahmebedingungen für zukünftige Teilnehmer berechtigt bestehende Teilnehmer nicht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde.

III. Rechte der Teilnehmer

  1. D er Teilnehmer kann ihm durch DEJURE angebotene Mandate / Klienten auch ohne Angabe von Gründen ablehnen . Um jedoch einen funktionierenden Suchdienst zu gewährleisten, sollte ein Mandant / Klient nur aus zwingenden Gründen abgelehnt werden.
  2. Teilnehmer am DEJURE Suchdienst werden gegenüber Anfragenden durch Bekanntgabe Ihrer Kontaktdaten und Qualifikationen benannt. Die Bekanntgabe erfolgt immer dann, wenn ein Teilnehmer über die von einem Anfragenden angegebenen Qualifikationen und Kriterien verfügt. Bei mehreren in Frage kommenden Teilnehmern erfolgt eine Benennung nach dem Rotationsprinzip.
  3. Teilnehmende Anwälte können bis zu 5 Schwerpunkte angeben, wovon höchstens drei Tätigkeitsschwerpunkte sein dürfen. Tätigkeitsschwerpunkte darf nur benennen, wer nach der Zulassung mindestens zwei Jahre auf dem benannten Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist.
IV. Pflichten der Teilnehmer
  1. Um die Servicebereitschaft zu erhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer, bei längerer Verhinderung – auch im eigenen Interesse - eine zeitweise Abmeldung (unter Aufrechterhaltung der Teilnahmebedingungen) vorzunehmen. Eine Rückvergütung geleisteter Teilnahmebeiträge erfolgt nicht.
  2. Das Büro des Teilnehmers ist telefonisch innerhalb der im Aufnahmeantrag genannten Bürozeiten erreichbar und wird alle fernmündlichen und schriftlichen Anfragen unverzüglich beantworten.
  3. Bei Verstoß gegen die Pflichten der Teilnehmer kann DEJURE nach vorheriger Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmebeiträge.

V. Teilnehmergebühren

  1. Anmeldegebühr und Teilnehmerentgelt sind bei Anmeldung zahlbar und fällig. Die Verrechnung der Teilnehmergebühren erfolgt jährlich gegen Rechnung oder im Bankeinzugsverfahren. Rücklastschriften werden von DEJURE mit 20 € in Rechnung gestellt. Alle Beiträge und Gebühren sind jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DEJURE anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Vertragsdauer, Kündigung

  1. Der Vertrag läuft zunächst für einen Vertragszeitraum von zwei (2) Jahren beginnend mit dem 1. desjenigen Monats, der auf die Vertragsannahme folgt . Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils automatisch um ein (1) weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
  2. Preisänderungen für den nächsten Vertragszeitraum werden dem Teilnehmer rechtzeitig mindestens vier (4) Wochen vor Ende der Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei außerordentlicher Kündigung durch den Teilnehmer aus wichtigem Grund erhält der Teilnehmer die im Vertrag spezifizierten Gebühren anteilig zurückerstattet.
  4. Bei Internet- oder Datenbankausfall von mehr als 6 Tagen ist der Teilnehmer daran anschließend zur zeitanteiligen Kürzung des von ihm zu zahlenden Entgeltes berechtigt. Das Recht zur fristlosen Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, DEJURE fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  5. Soweit DEJURE Zusatzdienstleistungen (Vergünstigte Homepage Erstellung oder Rabatte bei Kooperationspartnern) einstellt, so berührt dies weder die Vertragsgrundlage noch die Zahlungspflichten, berechtigt insbesondere nicht zur Minderung oder Zurückbehaltung des Entgeltes.

VII. Werbepartner

  1. DEJURE bewirbt seine Suchdienste mittels der eigenen Homepage und der Internetportale von Marketingpartnern. DeJure bewirbt seine Suchdienste in kontinuierlich in Printmedien durch Anzeigen und PR. DeJure behält sich vor seine Marketingstrategie bzgl. Printwerbung auch zu ändern
  2. Seitens der Teilnehmer besteht kein Anspruch auf spezielle Marketingpartner, da diese je nach vertraglicher Bindung wechseln können
  3. Das Ausscheiden einzelner Marketingpartner oder die Änderung der Marketingstrategie von DeJure bzgl. Printwerbung berechtigt nicht zur Kündigung aus wichtigem Grunde und die Parteien vereinbaren, dass dies auch nicht die Geschäftsgrundlage des Vertrags berührt.

VIII. Haftung

  1. Die Ausführungen auf der Internetseite zum Haftungsausschluß und zum Datenschutz sind Bestandteil dieses Vertrages.
  2. DEJURE übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung für die angebotene Dienstleitung oder die tatsächliche Qualifikation der Teilnehmer. Zwischen den Teilnehmern und DEJURE besteht keine Gesellschaft und kein Dienstverhältnis.
  3. Die Haftung von DEJURE für fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen in der Datenbank, aus der die Benennungen erfolgen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DEJURE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. DEJURE übernimmt keine Haftung für Gebietsschutzverletzungen. Soweit im Einzelfall wegen Gebietsschutzverletzungen Streichungen aus den Datenbanken vorgenommen werden müssen, so berührt dies nur das Entgelt für das betreffende Rechts- bzw. Sachgebiet, nicht aber den Bestand des Vertrages im übrigen.
  5. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von DEJURE auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. DEJURE haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a BGB bezüglich anfänglicher Mängel des Webservers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben.

IX. Verfügbarkeit und Haftung

  1. Eine Haftung von DEJURE für das Funktionieren der EDV, auf deren Basis die Benennungen der Teilnehmer erfolgen, ist ebenfalls ausgeschlossen. DEJURE übernimmt keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit des Internet oder der auf dem Portal von DEJURE eingestellten Datenbanken. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jegliche Haftung ist auf die Höhe des Jahresbeitrages des betreffenden Teilnehmers beschränkt.
  2. DEJURE haftet nicht für den etwaigen Ausfall der Funktionsfähigkeit und Störungsfreiheit von Telekommunikationsleitungen, die durch ihn oder Dritte, insbesondere der Internet-Service-Provider, betrieben werden. Der Anbieter haftet nicht für den Ausfall der Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung zu den vertragsgegenständlichen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen
  3. Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer Ereignisse, aufgrund höherer Gewalt, wegen technischer Änderungen oder sonstiger erforderlichen Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.) kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen des Zugriffs auf die Website und den dort platzierten Hyperlinks kommen.
  4. DEJURE behält sich vor, die Verlinkung auf die Website des Teilnehmers ganz oder teilweise zu sperren, um seine Server zu warten oder vergleichbare technische Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. DEJURE wird sich nach Kräften bemühen, Ausfallzeiten und Wartungszeiträume zu anderen Zeiten als werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr zu terminieren und diese so gering wie möglich zu halten.

X. Verantwortlichkeit für Inhalte der Websites der Teilnehmer

  1. DEJURE führt keine rechtliche Prüfung der Inhalte der Website des Teilnehmers durch und macht sich die fremden Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen.
  2. Der Teilnehmer wird auf seiner Website keinerlei Inhalte bereitstellen, deren Veröffentlichung, Verbreitung und Zugänglichmachung gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere urheber-, marken-, wettbewerbs-, straf- und datenschutzrechtliche Regelungen oder das Berufsrecht verstößt. Der Teilnehmer ist für die Inhalte seiner Website in Bezug auf seine Tätigkeit allein verantwortlich und verpflichtet sich, diese sorgfältig auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Der Teilnehmer ist auch für den Inhalt von Websites verantwortlich, zu denen er mittels Hyperlink von seiner Website aus eine Zugriffsmöglichkeit eröffnet.
  3. Sofern DEJURE Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf Teilnehmer-Websites erhält, ist DEJURE berechtigt die Verknüpfung zur Website des Teilnehmers bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit durch den Teilnehmern zu unterbrechen.
  4. Der Teilnehmer wird DEJURE von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen, freistellen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag enthält sämtliche Absprachen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von internationalem Recht.
 
 

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