Rund ums Gutachterwesen
Auf unseren Infoseiten finden Sie zahlreiche Informationen über die Arbeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, sowie vieles wissenswertes und interessantes in Bezug auf die Tätigkeiten von Sachverständigen und Gutachtern.
Warum nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist. Deshalb können sich auch Gutachter als Sachverständige bezeichnen und tätig werden, die nicht ausreichend qualifiziert sind.
Deshalb wurde die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen eingeführt.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert und geprüft ist und das er darauf vereidigt ist, dass er völlig unparteiisch und unabhängig handelt.
Gerichten, Behörden und auch privaten Nachfragern stehen hiermit Sachverständige zur Verfügung, welche von offiziellen Stellen auf Ihre persönliche und fachliche Eignung überprüft wurden.
Wenn Sie einen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen haben Sie somit eine größere Chance, dass diese Gutachten von der jeweiligen Gegenseite (Banken, Versicherungen, Streitgegner, Bauunternehmen, Käufer, Auktionshaus) als objektive Entscheidungsgrundlage akzeptiert werden, als bei der Einschaltung anderer Sachverständigen.
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