Auch der Staat hilft Ihnen zu Ihrem Recht

Wenn Sie sich die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren nicht leisten können und Ihre Forderung oder Abwehrung einer Forderung erfolgsversprechend ist, dann können Sie hierfür staatliche Hilfe beantragen.

Holen Sie sich hierfür bei den jeweiligen Amtsgerichten einen so genannten Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Sie als Mandant müssen dann nur eine geringfügige Zuzahlung von 10,- Euro leisten.

Wenn es dann später zu einem Prozess kommt, prüft das Gericht noch einmal in einem gesonderten Verfahren, ob auch diese Kosten vom Staat übernommen werden können.

Wenn das Gericht die Erfolgsaussichten Ihrer Klage positiv einschätzt und Sie sich die Prozesskosten definitiv nicht selbst leisten könnten, dann können Sie eine sogenannte Prozesskostenhilfe (PKH) genehmigt bekommen. In diesem Fall werden Ihnen sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens erstattet.

Aber Achtung: Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse innerhalb der nächsten 10 Jahre verbessern, dann müssen die vorgestreckten Beträge eventuell in Raten dem Staat wieder zurückbezahlt werden.